Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 19.04.2016, Az. 3 U 1974/15 , entschieden, dass die Sterne- Klassifizierung auf der Hotelbewertungsplattform hotel.de irreführend und somit wettbewerbswidrig ist. Die Vergabe der Sterne erfolgen nicht durch einen neutralen Dritten, sondern durch den Anbieter der Bewertungsplattform selbst. Die derart für den Verbraucher bewirkte Irreführung könne auch nicht durch einen Mouseover-Hinweis ausgeräumt werden.
Der Verbraucher gehe davon aus, so das OLG Nürnberg, dass die Sternebewertung anhand objektiver Merkmale bestimmt werde und dass dies durch eine neutrale, unabhängige Stelle überprüft uns gewährleistet werde. Der Anbieter von Hotel.de sei jedoch nicht unabhängig, denn es bestünden mit den jeweiligen Hotels entsprechende vertragliche Beziehungen. Insofern sei nicht auszuschließen, dass die Vergabe von Sternen nicht nach objektiven und neutralen Kriterien erfolge.
Zwar erfolgte ein aufklärender Hinweis über die Art und den Umfang der Klassifizierung per Mouseover-Verfahren. genügte nach Ansicht des OLG Nürnberg jedoch nicht, da es sich insoweit lediglich um einen optional anzeigebaren Text handele, bei dem es mehr oder weniger vom Zufall abhinge, ob der Verbraucher diesen wahrnehme oder nicht.