Informationen zum Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers. Urheberrechtlich geschützt werden etwa Werke der Literatur, Musik, Film, Kunst aber auch Fotografien, Computerprogramme oder Datenbanken. Ebenfalls können Werke der Baukunst sowie wissenschaftliche oder technische Zeichnungen geschützt sein.
Das Urheberrecht schützt zunächst die ideellen Interessen des Urhebers. Der Urheber allein soll darüber bestimmen können, wann, wie und durch wen sein Werk veröffentlicht wird. Er allein entscheidet auch darüber, ob es vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Er hat das Recht, namentlich als Urheber benannt zu werden und er kann sich gegen eine Beeinträchtigung des Werkes, z.B. durch Veränderung, zur Wehr setzen.
Das Urheberrecht schützt aber auch die materiellen Interessen des Urhebers. Es sichert dem Urheber das ausschließliche Recht zu, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten. Es gewährt ihm weiterhin das Recht, Dritten Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen und hierfür ein Lizenzentgelt zu erhalten.
Sie sind Urheber und sehen sich einer Verletzung Ihrer Urheberrechte durch Dritte ausgesetzt? Bei einer Urheberrechtsverletzung können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Auskunftsansprüche sowie Ansprüche auf Vernichtung und Überlassung von vervielfältigten Stücken außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. Da das Urheberrecht nicht mit dem Tod des Urhebers erlischt, können Urheberrechtsverletzungen auch von den Erben des Urhebers geltend gemacht werden.
Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?
Ich prüfe, ob der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung gerechtfertigt ist und entwerfe eine geeignete Verteidigungsstrategie.
Aber auch wenn es noch nicht zu einem Konfliktfall gekommen ist, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen: Häufig entstehen urheberrechtliche Konflikte im unternehmensinternen Bereich, beispielsweise dadurch, dass nach einer Auflösung eines Unternehmens oft nicht klar ist, bei welchem der Beteiligten die Urheberrechte liegen sollen. Auch die Herstellung urheberrechtlicher Werke von Mitarbeitern eines Unternehmens für dieses Unternehmen ist oft ein Streitpunkt. Ebenfalls kommt es oft zu Konflikten, weil nicht klar vertraglich vereinbart wird, in welchem Umfang ein Nutzungsberechtigter ein Werk genau nutzen darf. Aus diesem Grund sollte man nicht nur erst im Verletzungsfall reagieren, sondern bereits im Vorfeld geeignete vertragliche Maßnahmen treffen, um derartige Konflikte auszuschließen.
Ich bin bundesweit rechtsberatend tätig bei:
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Prozessen
- der Erstellung und der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzverträgen