Informationen zum Medien- und Presserecht
Beim Medien- und Presserecht geht es schwerpunktmäßig um die Darstellung von und die Berichterstattung über Personen oder Unternehmen in der Öffentlichkeit. Zentraler Rechtsbegriff ist hier das sog. Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses gewährt grundsätzlich jedem das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob und wie das eigene Leben öffentlich gemacht oder das eigene Unternehmen dargestellt werden soll. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird aus den im Grundgesetz verbürgten Grundrechten der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde abgeleitet.
Geschützt wird etwa das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also das Recht darüber zu bestimmen, welche Informationen öffentlich gemacht werden sollen, der Schutz der Intim- und Privatsphäre oder das Recht der persönlichen Ehre.
Werden diese Rechte verletzt, so kommen strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann zum einen den Straftatbestand der Beleidigung oder der Verleumdung erfüllen. Auf zivilrechtlicher Ebene können zum anderen Ansprüche auf Berichtigung bzw. Richtigstellung, Gegendarstellung, Unterlassung und Schadensersatz bestehen.
Gerade im Zeitalter der neuen Medien wird der Schutz dieses Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf eine harte Probe gestellt, da es aufgrund der zahlreich vorhandenen technischen Übertragungswege niemals zuvor einfacher war, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Hervorzuheben sind hier auch soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, wo es möglich ist, anderer Nutzer schon mit wenigen Mausklicks in deren Rechten zu verletzen. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Hemmschwelle zur Begehung derartiger Rechtsverletzungen aufgrund der vermeintlichen Anonymität, die das Internet dem Verletzer zu gewähren scheint, immer weiter sinkt. Die Zunahme an Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist sowohl auf die Digitalisierung unserer Welt auf der einen Seite zurückzuführen als auch damit einhergehend auf der anderen Seite auf die zahlreichen Möglichkeiten, sich selbst als Person oder als Unternehmen im Internet zu präsentieren.
Gerade für Unternehmen ist ihr einwandfreier Ruf natürlich von entscheidender Bedeutung. Durch negative Berichterstattungen in Printmedien, aber vor allem im Internet, kann die Kaufentscheidung des Verbrauchers massiv beeinflusst werden. Hervorzuheben ist hier beispielsweise die Bewertungsfunktion bei eBay als auch Bewertungsportale wie Yelp oder Ciao, auf denen der Verbraucher seine Erfahrungen mit einem Unternehmen veröffentlichen und dieses bewerten kann. Kommt es im Rahmen einer solchen Bewertung zu falschen Tatsachenbehauptungen über das Unternehmen oder ist die Bewertung grob unsachlich, so hat das betroffene Unternehmen einen Anspruch auf Löschung.
Aber auch für Privatpersonen kann eine rechtswidrige Medienberichterstattung gravierende persönliche Folgen haben, wenn mit einem Mal der eigene Name oder das eigene Bild der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird, vielleicht sogar verbunden mit dem unzutreffenden Vorwurf einer Straftat.
Ich bin bundesweit rechtsberatend tätig bei:
- der Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte als Person oder Unternehmen im Wege der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Prozessen
- der Überprüfung von journalistisch/redaktionellen Inhalten vor deren Veröffentlichung im Hinblick auf mögliche Rechtsverletzungen