Informationen zum Markenrecht
Eine Marke ist die Visitenkarte eines Unternehmens. Sie kennzeichnet seine Waren oder Dienstleistungen und sorgt für deren Wiedererkennungswert im marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Eine gute Marke symbolisiert Qualität, stärkt die Beziehung des Unternehmens zu seinen Kunden und sorgt dafür, dass es sich von seiner Konkurrenz abhebt. Marken stellen für Unternehmen daher einen wichtigen Wirtschaftsfaktor von enormen Wert dar.
Die Aufgabe des Markenrechts ist es, diesen Wirtschaftsfaktor zu erhalten und die Verknüpfung des Unternehmens mit seiner Marke zu schützen. Es gibt dem Markeninhaber die Instrumente an die Hand, mit denen er sich dagegen zur Wehr setzen kann, dass die Konkurrenz sich die Kennzeichnungskraft einer Marke zunutze macht und von ihrem guten Ruf profitiert.
Schutzgegenstand einer Marke können u.a. Wörter, Buchstaben, grafische Abbildungen, Farben oder sogar Hörzeichen sein. Geschützt ist die Marke nicht nur gegen den Gebrauch eines mit ihr identischen Zeichens, der Markeninhaber kann sich auch dagegen zur Wehr setzen, dass Dritte ein mit der geschützten Marke verwechslungsfähiges Zeichen benutzen.
Neben der eingetragenen Marke sind auch sog. Unternehmenskennzeichen geschützt. Hierbei handelt es sich um nicht eingetragene Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Auch Werktitel, also der Name eines Buches, Films oder Musikstückes, genießen Schutz nach dem Markengesetz.
Markenschutz ist vergleichsweise günstig zu haben. Kommt es erst zu einem Rechtsstreit, sind die Kosten aufgrund der im Markenrecht vergleichsweise hohen Streitwerte ungleich höher. Eine möglichst frühe Anmeldung Ihrer Marke sichert Ihnen einen Wettbewerbsvorsprung und schafft die Voraussetzungen, um lange Jahre nachhaltig mit einem Produkt erfolgreich am Markt auftreten zu können.
Ich bin bundesweit rechtsberatend tätig bei:
- der Prüfung Ihrer gewünschten Marke auf deren Eintragbarkeit inklusive der Vornahme ggf. notwendiger Änderungen, um eine Eintragbarkeit herbeizuführen
- der Recherche nach bereits vorhandenen Marken mit Konfliktpotential, um bereits frühzeitig mögliche Rechtskollisionen mit Ihrer Marke zu vermeiden
- der Durchführung der Markenanmeldung beim zuständigen Registeramt
- der Markenüberwachung und Beratung bei der Verletzung Ihrer Markenrechte und Unternehmenskennzeichen
- der Durchführung von Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem zuständigen Registeramt
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
- der Gestaltung von Lizenzverträgen