Falls Sie in den Regalen der Supermärkte in Kürze (gut, also nächstes Jahr zu Ostern) auch goldene Osterhasen finden sollten, die nicht der Marke Lindt zugehörig sind, dann liegt das daran, dass nach Ansicht des OLG München kein entsprechender Markenschutz besteht. Der Weg zum BGH ist allerdings eröffnet und wird durch Lindt auch beschritten werden. Nach Ansicht des OLG München zählt die Farbe Gold nicht zum Corporate Image von Lindt, da Lindt auch andersfarbige Produkte anbietet. Insoweit bestehe ein wichtiger Unterschied zum Nivea-Blau oder zum Milka-Lila. Außerdem ist Ostern halt auch nur einmal im Jahr …