Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell Abmahnungen wegen Filesharing des Films „Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück“ im Auftrag der Universum Film GmbH. Lesen Sie hier mehr zu dieser Abmahnung und wie Sie sich helfen (lassen) können.
Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten? Prüfen Sie ob
- „Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück“ tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte
- sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer befindet
- Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung in Ihrer Wohnung anwesend waren
- Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden war
- jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage kommt
- ein WLAN-Netzwerk installiert und mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert ist
Filesharing Abmahnung – Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
- Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und reagieren Sie zeitnah! Diese der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie in der von Waldorf Frommer vorgegebenen Form keinesfalls unterzeichnen, da sie Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält. Wenn es sich empfiehlt, eine Unterlassungserklärung abzugeben – was keinesfalls immer der Fall ist! – sollte es immer eine von einem Rechtsanwalt modifizierte Unterlassungserklärung sein (Ja, es gibt solche modifizierten Erklärungen auch im Internet zu finden und ja, viele davon sind absolut in Ordnung – einige aber eben auch nicht).
- Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner ist nicht daran interessiert, mit Ihnen Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und ggf. entlastende Umstände zu ermitteln. Stattdessen hat man dort einzig und allein das Interesse, möglichst zügig möglichst viel Geld von Ihnen zu bekommen.
- Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie selbst weitere Schritte einleiten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von solchen Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Pauschalpreisen an, die den von Waldorf Frommer geforderten Betrag deutlich (!) unterschreiten. Lassen Sie sich in jedem Fall die Kosten vorher – schriftlich – bestätigen und unterzeichnen Sie keine unverständlichen seitenlangen Gebührenvereinbarungen.
Hafte ich tatsächlich, auch wenn ich gar nicht weiß, ob die Urheberrechtsverletzung über meinen Anschluss begangen wurde und wer dafür verantwortlich ist?
Nein, auch wenn Waldorf Frommer Ihnen gerne das Gegenteil suggerieren würde. Wer nicht Täter einer Urheberrechtsverletzung in Sachen Filesharing ist, haftet nicht auf Schadensersatz. Auch auf Aufwendungsersatz, sprich Ersatz der Rechtsanwaltskosten, haften Sie nur, wenn Sie als sog. Störer für das Verhalten von dritten Personen verantwortlich sind. Dies kommt vor allem bei minderjährigen Kindern in Betracht oder wenn Sie bereits positive Kenntnis davon haben, dass bestimmte Personen Ihren Internetanschluss zum Filesharing benutzen oder wenn Sie gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben, z.B. Ihr WLAN nicht passwortgesichert ist.
Gemäß der Rechtsprechung des BGH spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Anschlussinhaber für die öffentliche Zugänglichmachung von „Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück“ verantwortlich sind. Jedoch können Sie diese Vermutung entkräften, indem Sie darlegen, dass dritte Personen die konkrete Möglichkeit hatten, auf Ihren Internetanschluss zuzugreifen und die Urheberrechtsverletzung zu begehen (das nennt man dann „sekundäre Darlegungslast“ – der Jurist mag es eben gerne kompliziert). Die Rechtsprechung zum Umfang dieser sekundären Darlegungslast ist recht unterschiedlich. Einige Gerichte lassen es ausreichen, dass dritte Personen generell Zugang zum Internetanschluss gehabt haben, andere Gerichte verlangen vom Anschlussinhaber nach wie vor nahezu Unmögliches und gehen in den Anforderungen fast so weit, dass der Anschlussinhaber den wahren Täter am besten auf dem Silbertablett präsentieren muss, um sich selbst zu entschuldigen.
Was ich für Sie tun kann:
Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.
Senden Sie mir bitte die Abmahnung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail an info@ra-mauritz.de.
Sie können auch das Kontaktformular meiner Homepage unter http://www.ra-mauritz.de/kontakt/ benutzen oder mich telefonisch unter 0211 911 872 43 kontaktieren. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung meinerseits entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit schnell und für Sie bequem bearbeitet werden. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich natürlich schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.
Ich werden zu einem fairen Pauschalpreis für Sie tätig, der sich in jedem Fall für Sie „bezahlt macht“.