Das hat jedenfalls das LG Bielefeld für den Tweet
Wann genau ist aus „Sex, Drugs & Rock n Roll“ eigentlich „Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer“ geworden?
entschieden, wie die Kollegin Carola Sieling hier berichtet. Die erforderliche Schöpfungshöhe sei nicht erreicht, da der Tweet trotz eines gewissen Sprachwitzes eher einem urheberrechtlich nicht schutzfähigen Slogan entspreche.
Der fragliche Tweet wurde wohl auf Postkarten abgedruckt, die dann verkauft oder zumindest verteilt wurden. Hiergegen hätte der Verfasser des Tweets einen Unterlassungsanspruch geltend machen können, wenn dem Tweet denn ein urheberrechtlicher Schutz zugekommen wäre.
Wer jetzt allerdings glaubt, dass er Twitter durchforsten und jeden halbwegs lustigen Tweet auf Postkarten oder T-Shirts drucken lassen kann, sollte sich das vielleicht nochmal überlegen. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass trotz der durch Twitter vorgegebenen Beschränkung der zur Verfügung stehenden Zeichen ein Tweet im Einzelfall nicht doch mal urheberrechtlich schutzfähig ist.