Es macht die Runde, dass eBay angeblich dem Käufer seit dem 01.10.2015 nicht mehr automatisch die Kontaktdaten des Verkäufers nach dem Ende der Auktion mitteilt. Hierzu hat eBay in einem Post in der eBay-Community vom 01.10.2015 mitgeteilt:
„eBay bietet Käufern und Verkäufern seit 20 Jahren einen vertrauensvollen Marktplatz für den Handel miteinander. In dieser Zeit hat eBay sich weiterentwickelt und mit dieser Weiterentwicklung müssen sich auch die Tools weiterentwickeln, mit denen wir ein reibungslosen Handel auf der Plattform sicherstellen. Teil dieses Entwicklungsprozesses ist auch unser erklärtes Ziel, die Daten unserer Kunden bestmöglich zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat eBay global entschieden, nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Käufer zu teilen. Wir stellen natürlich Tools zur Verfügung (z.B. die Möglichkeit, Nachrichten an Mitglieder zu senden und die Möglichkeit, den eBay Kundenservice zu kontaktieren), die es den Nutzern ermöglichen, etwaige Probleme bei einer Transaktion zu adressieren oder bei einem gerechtfertigten Bedarf die Daten eines Verkäufers zu erhalten.“
Was eBay damit bezweckt? Vielleicht eine weitere Fokussierung auf den gewerblichen Handel und weg vom ungeliebten Handel unter Privatleuten? Oder will man nur endlich die Vorgaben der eigenen Datenschutzerklärung erfüllen, in der es heisst:
„Wenn Sie eine Transaktion mit einem anderen Nutzer durchführen, kann der andere Nutzer bei uns Informationen über Sie anfordern, die für den Abschluss der Transaktion notwendig sind und die wir an ihn weitergeben können, z.B. Ihre Kontakt-, Versand- und Rechnungsinformationen oder andere Ihrer Informationen, die erforderlich sind, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Transaktion zu fördern. Wenn eine Transaktion gestoppt wird, fehlschlägt oder im Nachherein ungültig wird, können wir dem anderen Nutzer ebenfalls Einzelheiten zu der nicht erfolgreichen Transaktion liefern.“
Tatsache ist, dass dem klassischen eBay-Betrug damit Tür und Tor geöffnet würde. Gewerbliche Anbieter müssen ein Impressum vorhalten; Privatpersonen naturgemäß nicht. Liefert der Verkäufer nicht, dann bleibt nur noch der Weg einer Strafanzeige, um an die Kontaktdaten des Verkäufers zu kommen.
Sollte eBay dieses Vorhaben tatsächlich so durchziehen, würde das dem Vertrauen in diese Plattform sicher nicht gerade dienlich sein.
UPDATE 23.10.2015: Offensichtlich ist eBay von der o.g. Praxis wieder abgerückt und stellt die Verkäuferdaten jetzt wieder zur Verfügung. Alles andere wäre auch rechtlich sehr dünnes Eis gewesen.