Die MAXXmarketing GmbH ist eine Internetagentur aus München. In der Vergangenheit hat die MAXXmarketing GmbH wiederholt Abmahnungen wegen diverser Wettbewerbsverstöße gegen Mitbewerber ausgesprochen. So eine Abmahnung legt mir meine Mandantin, ein Unternehmen aus dem Bereich Homepage-Erstellung, zur Prüfung vor. Die Abmahnung wird ausgesprochen von der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg.
Gerügt wird, dass in den Google-Suchergebnissen mit einem Festpreis zur Erstellung einer Homepage geworben wird, dieser Festpreis sich aber auf der Internetseite meiner Mandantin nicht wiederfindet. Durch dieses irreführende Verhalten verstoße meine Mandantin gegen §§ 3 Absatz 1, 5 Absatz 1, Absatz 2 UWG und werbe daher in unlauterer Art und Weise.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 1.134,55 €.
Haben Sie auch eine Abmahnung der MAXXmarketing GmbH erhalten?
Bewahren Sie Ruhe. Nehmen Sie keinen Kontakt zur MAXXmarketing GmbH oder deren Rechtsanwälten auf, ohne dass Sie die Abmahnung zumindest vorher anwaltlich haben prüfen lassen. Selbst wenn die Vorwürfe in rechtlicher Hinsicht berechtigt sein sollten, gibt es Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu mindern. Auch bei der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte man Vorsicht walten lassen. Oft sind einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärungen zu weitgehend und Sie verpflichten sich zu mehr, als Sie eigentlich müssen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir aus und lassen sich von mir beraten. Die Sorge, weitere unnötige Kosten auszulösen, ist nachvollziehbar. Ich werde Ihnen etwaige Kosten jedoch transparent mitteilen.