Dem Adressat der Abmahnung wird zur Last gelegt, im Internet Kartenmaterial aus den kartografischen Werken der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG verwendet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne hierzu durch eine durch die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erteilte Lizenz berechtigt zu sein. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr einer Rechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Darüber hinaus wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die durch die Einschaltung der MBBS Rechtsanwälte entstandenen Kosten in Höhe von 413,90 € zu ersetzen. Diese Kosten werden anhand eines Gegenstandswerts von 4.000,00 € berechnet, der vom LG Hamburg und OLG Hamburg als angemessener Streitwert für den Unterlassungsanspruch in vergleichbaren Fällen angesetzt werde.
Daneben macht die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG einen Schadensersatzanspruch für die rechtswidrige Nutzung der Kartografie geltend. Dieser bestehe aus der entgangenen Lizenzgebühr, die bei einer rechtmäßigen Nutzung hätte gezahlt werden müssen. Diese Lizenzgebühr belaufe sich gemäß der regulären Preisliste der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG auf 280,37 €. Die Höhe der Lizenzgebühr richte sich nach der Anzahl und der Größe der Ausschnitte, wobei es für die Größe auf die Fläche der Originalkartografie und nicht auf die konkrete Darstellung im Rahmen der unberechtigten Online-Nutzung ankomme.
Außerdem fordert die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG den Abgemahnten dazu auf, innerhalb der auch zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials zu erteilen, insbesondere darüber, ob und in welchem Umfang die Kartografie in anderen Medien genutzt worden ist.
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