Informationen zum Wettbewerbsrecht
Das Ziel des Wettbewerbsrechts ist es, sowohl den Unternehmer als auch den Verbraucher vor unlauteren Handlungen, unerwünschten Beeinflussungen und gezielten Behinderungen zu schützen und so einen fairen marktwirtschaftlichen Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Die Grundzüge des Wettbewerbsrechts sind in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG] geregelt. Die dort enthaltenen Normen sind sehr allgemein gefasst, so dass das Wettbewerbsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von der Rechtsprechung und den von ihr entwickelten Richtlinien lebt, die es zu kennen gilt.
Zum Wettbewerbsrecht im engeren Sinne gehört insbesondere das Recht der Werbung und des Marketings. Spezielle Vorgaben gibt es auch für Online-Shops. Hier sind eine Fülle von Informations- und Verbraucherschutzvorschriften zu beachten, bei deren Nichteinhaltung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen. Allgemeine Geschäftsbedingungen können ebenfalls der wettbewerbsrechtlichen Kontrolle und Beurteilung unterzogen werden. In zahlreichen Nebengesetzen, so z.B. in der Preisangabenverordnung, im Telemediengesetz oder im Textilkennzeichnungsgesetz, finden sich ebenfalls wettbewerbsrechtliche relevante Vorschriften, die zu beachten sind.
Sie sind Unternehmer und sehen sich einem wettbewerbswidrigen Verhalten eines Mitbewerbers ausgesetzt? Dieses kann z.B. darin liegen, dass Ihr Mitbewerber irreführende Werbung schaltet, falsche oder unklare Preise auszeichnet, Ihre Waren, Dienstleistungen oder geschäftlichen Verhältnisse herabsetzt oder verunglimpft oder Ihre Waren oder Dienstleistungen nachahmt, um deren Wertschätzung am Markt für sich auszunutzen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Mitbewerber abzumahnen und dazu aufzufordern, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Kommt Ihr Mitbewerber dieser Aufforderung nicht nach, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Die Kosten einer außergerichtlichen Abmahnung sind vom Abgemahnten als Teil des Ihnen entstandenen Schadens zu ersetzen. Daneben kommt natürlich noch ein weiterer Schadensersatzanspruch in Betracht, wenn Ihnen durch das Verhalten Ihres Konkurrenten ein Schaden entstanden ist.
Aber auch, wenn es noch nicht zu einem Konfliktfall gekommen ist, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen: Häufig entstehen vermeidbare finanzielle Verluste nämlich schon dadurch, dass ein Unternehmen nicht hinreichend sorgfältig prüft, ob seine geschäftlichen Aktivitäten die Rechte Dritter verletzt. Aus diesem Grund sollte nicht nur erst im Verletzungsfall, sondern bereits vorbeugend geprüft werden, wie derartige Risiken vermieden werden können. Dies verringert nicht nur die Gefahr, selber das Ziel einer Abmahnung zu werden, es ist in der Regel auch kostengünstiger als eine Einschaltung des Rechtsanwalts, wenn es bereits zu einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit gekommen ist.
Ich bin bundesweit rechtsberatend tätig bei:
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Prozessen
- der Prüfung Ihres Internetauftritts oder Online-Shops
- der Erstellung und Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- der Prüfung Ihrer Werbe- und Marketingkonzepte