Die ProConcepta GmbH hat die CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH beauftragt, offene Forderungen für einen Branchenbucheintrag in dem Internetverzeichnis branchenbuch24.net einzuziehen. Die ProConcepta GmbH soll hierbei lediglich als Vermittlerin des Vertrags fungieren, während die tatsächliche Vertragspartei des Kunden eine Global Media GmbH LLC sein soll. Die CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH soll nunmehr Maßnahmen ergreifen, um die Betroffenen zur Zahlung zu bewegen.
Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen aus verschiedenen Branchen in Deutschland erhalten derzeit Rechnungen von der Pro Concepta GmbH mit Sitz in der Löwenstraße 4, 9230 Flawil in der Schweiz, aufgrund eines vermeintlichen Eintrags in ein Online-Branchenbuch. Diese Vorgehensweise ist bereits seit vielen Jahren bekannt und offenbar immer noch hinreichend lukrativ. Das Vorgehen beginnt mit dem Versand eines (Trick-)Formulars, das angeblich von der Global Media GmbH LLC aus Wyoming in den USA stammt. Das Formular sieht wie ein Abgleich für ein Branchenbuch aus, doch bei genauer Betrachtung des Kleingedruckten entpuppt es sich als betrügerische Abofalle. Wenn die Betroffenen das Formular unterschreiben, gehen sie einen Zwei-Jahres-Vertrag ein, der einen Jahresbetrag von 990,00 € beinhaltet. Für einen unbedeutenden Eintrag in einem Branchenverzeichnis (das zudem keine bessere Sichtbarkeit über Google gewährleistet) ein sehr hoher Preis.
Rechnung der Pro Concepta GmbH
Die Rechnungen wird dem Kunden dann von der Pro Concepta GmbH zwei Wochen nach Rücksendung des unterschriebenen Täuschungsformulars zugesendet. Viele Betroffene sind überrascht, da sie bisher keine Kenntnis von diesem Unternehmen hatten und auch schon vielleicht vergessen hatten, dass sie dieses Formular unterzeichnet hatten. Der zu zahlende Betrag ist im Kleingedruckten des Formulars versteckt und erst nach einer aufmerksamer Suche zu finden. Viele Betroffene zahlen (vor-)schnell, um die Angelegenheit zu klären und keinen Ärger zu bekommen, bemerken hierbei aber vielleicht nicht, dass es sich um einen Zwei-Jahres-Vertrag handelt und eine weitere Rechnung in derselben Höhe noch bevorsteht. Der Betrag soll dann innerhalb kurzer Zeit auf ein Schweizer Konto überwiesen werden.
CTI Collecttreuhandinkasso GmbH übernimmt Forderungseinzug
Sofern der betroffene Kunde auf die Rechnung der Pro Concepta GmbH wiederholt nicht gezahlt haben, schaltet sich die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH ein und macht die Forderung zuzüglich weiterer Inkassokosten geltend. Sofern auch hierauf keine Zahlung geleistet wird, werden weitere gerichtliche Schritte angedroht. Hier muss man zumindest damit rechnen, dass gerichtliche Mahnbescheide beantragt werden.
Ich kann hier keinesfalls empfehlen, auf eine Rechnung der Pro Concepta GmbH bzw. eine Zahlungsuafforderung der CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH Zahlung zu leisten. Im Regelfall sind zahlreiche Ansätze vorhanden, um den Vertragsabschluss erfolgreich anzufechten. Ich habe in den vergangenen Jahren hunderte Fälle gegen Betreiber diverser Abofallen bearbeitet. Bislang hat keiner meiner Mandanten irgendwelche Zahlungen geleistet. Wenn Sie also ebenfalls das o.g. Trickformular der Global Media GmbH LLC unterzeichnet und eine Rechnung der Pro Concepta GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich vertrete Sie schnell, unkompliziert und deutschlandweit! Bei einem Streitwert von 1.980,00 € (2 x 990,00 € jährlich) belaufen sich meine Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf einmalig 280,60 e brutto, egal wie lange sich das außergerichtliche Verfahren hinziehen mag. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.